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Geltung - Die Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschließlich auf der Grundlage nachstehender Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Produktions- und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich vor Vertragsabschluss zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen werden nur anerkannt wenn eine schriftliche Bestätigung seitens Jammin‘ Photostudio & Gallery vorliegt.


Auftragsproduktionen - Kostenvoranschläge von Jammin‘ Photostudio & Gallery sind unverbindlich und gelten in der Regel für vier Wochen. Eine Auftragserteilung gilt als verbindlich, wenn die Auftragserteilung des Auftraggebers in schriftlicher Form, z.B. per E-Mail von der Fotografin bestätigt wurden.  Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpfichtet, die für die Nutzung und Anfertigung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber einzuholen und die Vorgaben der DSGVO zu achten. Der Auftraggeber hat der Fotografin von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren könnte. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Fotograf die aufzunehmenden Personen oder Objekte selbst auswählt, sofern er den Auftraggeber rechtzeitig über die getroffene Auswahl informiert, so dass dieser die notwendigen Zustimmungserklärungen einholen oder andere geeignete Personen bzw. Objekte für die Aufnahmearbeiten auswählen und zur Verfügung stellen kann. Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist die Fotografin bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einzugehen.


Nebenkosten und Produktionshonorar - Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält die Fotografin auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann die Fotografin Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Die Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.


Erhaltenes Bildmaterial - Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich wann oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke handelt. Reklamationen, die der Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.


Nutzungsrechte - Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum von Jammin‘ Photostudio & Gallery. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die ausschließlichen Rechte können gesondert erworben werden und bedürfen einen zusätzlichen Vertrag. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt die Fotografin weiterhin berechtigt, die Bilder im Rahmen ihrer Eigenwerbung zu verwenden. Die Einräumung und Übertragung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, wie Verlage oder anderer Redaktionen bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fotografin. Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Umgestaltung oder Änderung (z.B. Montage, digitale Verfremdung, Colorierung) bedarf der Zustimmung der Fotografin. Bei jeder Bildveröffentlichung ist die Fotografin immer als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen. Eine Her­aus­gabe der Roh-Daten (unbear­beit­ete Bilder) an den Auf­tragge­ber erfolgt grund­sät­zlich nicht. 


Digitale Bildbearbeitung - Bei der digitalen Erfassung der Bilder muss der Name der Fotografin mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden. Die Fotografin muss jederzeit als Urheber der Bilder identifiziert werden können. Der Auftraggeber hat außerdem durch geeignete technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung der Bilddaten auf andere Datenträger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt.


Haftung und Schadensersatz - Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung ihrer Bilder. Insbesondere haftet sie nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes ist die Fotografin berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünfachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünfachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500 € pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.

Für die Ver­let­zung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vor­satz und grober Fahrläs­sigkeit. Er haftet ferner für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit sowie aus der Ver­let­zung wesentlicher Ver­tragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen her­beige­führt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten , Vor­la­gen, Fil­men, Dis­plays, Lay­outs, Neg­a­tiven oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vor­satz und grober Fahrlässigkeit.


Stornierungskosten, Absagen durch den Kunden - Wird ein vereinbartes Shooting durch den Auftraggeber abgesagt (per Mail oder mündliche Absprachen), ergeben sich folgende Stornierungskosten, die der Auftraggeber zu zahlen hat: Absagen von mehr als 6 Tagen vor einem Shooting sind kostenfrei. Bei Absagen ab 6 Tagen vor einem Shooting werden 50% des vereinbarten Preises fällig, bei Absagen ab 24 Stunden vor einem Shooting oder bei Nichterscheinen werden 100% des vereinbarten Preises fällig. Unter Vorlage eines ärztlichen Attests bis 3 Stunden vor einem Shooting kann kostenfrei storniert werden.


Wurde eine Visagistin als Zusatzleistung gebucht wurde, ist diese Leistung nicht stornierbar und der Auftraggeber muss diese vereinbarte Zusatzleistung in jedem Fall bezahlen.


Gerichtsstand ist Berlin.  Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

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Unsere Öffnungszeiten richten sich nach den vereinbarten Terminen. Spätere Termine sind ebenfalls möglich. 

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